Pauschalmethode oder Fahrtenbuch?
Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Für die Berechnung kommen je nach Situation die Pauschalmethode oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch infrage.
Die 1% Regelung (Pauschalmethode)
Bei der Pauschalmethode werden grundsätzlich monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann ein weiterer Betrag hinzukommen.
Beispiel:
- VW Golf für 40.000€ BLP.
- Monatlicher steuerpflichtiger Vorteil: 400€ (plus Arbeitsweg).
- Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % entfallen auf diesen Teil rechnerisch 168 € Lohnsteuer; weitere persönliche Merkmale sind nicht berücksichtigt.
Wann lohnt sich die 1% Regel?
- Wenn du das Auto sehr viel privat nutzt.
- Wenn der Bruttolistenpreis im Verhältnis zu den realen Kosten niedrig ist.
- Wenn du den Dokumentationsaufwand eines Fahrtenbuchs vermeiden möchtest.
Die Alternative: Das Fahrtenbuch
Hier wird der private Anteil der tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt. Ein geringer Privatanteil oder niedrige tatsächliche Kosten können das Fahrtenbuch gegenüber der Pauschalmethode begünstigen.
Elektroautos: reduzierte Bemessungsgrundlage
Für berechtigte Elektroautos wird der Bruttolistenpreis bei der Pauschalmethode nur zu einem Viertel angesetzt. Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte Fahrzeuge gilt nach aktuellem Gesetz eine Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 €. Andere Elektro- und bestimmte Plug-in-Hybridfahrzeuge können unter die Halbierung fallen.
Fazit: Vergleiche beide Methoden mit Listenpreis, Arbeitsweg, Privatanteil und tatsächlichen Fahrzeugkosten. Die reduzierte Bemessungsgrundlage kann Elektroautos begünstigen, ersetzt aber keine individuelle Steuerprüfung.
Firmenwagen und Privatwagen vergleichen
Berücksichtige Steuerabzug, Gehaltsumwandlung und private Fahrzeugkosten.